Kostenberechnung

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier ist in den überwiegenden Fällen auf den Gegenstandswert/Streitwert der Angelegenheit abzustellen.

Auf Wunsch können für die Rechtsberatungen auch Honorarvereinbarungen (Stundensätze oder Pauschalvergütung) abgeschlossen werden.

Wir übernehmen für Sie kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Weiterhin geben wir Ihnen gerne Auskunt zur Beantragung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe für gerichtliche Verfahren sowie zur Beantragung von Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit oder Beratung.

 

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© Rechtsanwältin Bettina Matthias